Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Talentscouts GmbH, Lurgiallee 6-8, 60439 Frankfurt am Main (nachfolgend: “ Die Talentscouts GmbH ”) gegenüber Unternehmern
1 Anwendungsbereich
- Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Die Talentscouts GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Die Talentscouts GmbH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
- Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Die Talentscouts GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Die Talentscouts GmbH auf.
- ein Schreiben oder eine E-Mail-Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
2 Leistungen von Die Talentscouts GmbH / Mitwirkung des Kunden
- Die Talentscouts GmbH erbringt für Unternehmen aus der Finanzdienstleistungsbranche individuelle Agenturdienstleistungen im Bereich der Mitarbeitergewinnung und Kundengewinnung.
- Sollte die Verwendung von Bild- und/oder Filmmaterial im Wege der Zusammenarbeit erforderlich werden, hat der Kunde Die Talentscouts GmbH sämtliche Nutzungs- und Bearbeitungsrechte daran zum Zwecke der Vertragserfüllung zur Verfügung zu stellen beziehungsweise eine jeweils hinreichende Lizenz zu organisieren.
- Die bei Die Talentscouts GmbH gebuchten Leistungen sind nicht auf Dritte übertragbar.
3 Zustandekommen von Verträgen - Der Vertragsschluss zwischen Die Talentscouts GmbH und dem Kunden muss schriftlich oder in Textform erfolgen.
- Der Kunde erhält auf Wunsch von Die Talentscouts GmbH eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.
4 Abnahmebedürftige Leistungen - Die Leistungen von Die Talentscouts GmbH unterliegen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-4.
- Die Abnahme der Vertragsleistung erfolgt monatlich durch die Zulieferung von vorqualifizierten Kandidaten nach Angaben des besprochenen Anforderungsprofiles (Avatar).
- Die Bewerber werden von der Die Talentscouts GmbH in das Bewerber Management Programm „Entscheider Extranet“ hochgeladen. Hierbei ist der Kunde verpflichtet dieses Programm regelmäßig mit Informationen des Gesprächsverlaufes mit den Bewerbern zu pflegen.
- Ist die Leistung nicht vertragsgemäß innerhalb der vereinbarten Laufzeit erfüllt, wird eine Karenzzeit von weiteren 6 Monaten gewährt. Sollte diese ebenfalls verstreichen und die Leistungsgarantie immer noch nicht erfüllt sein, verpflichtet sich die Die Talentscouts GmbH die komplette Summe wieder zurückzuerstatten.
5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
- Die Preise, die von Die Talentscouts GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Die Vergütung der Dienste von Die Talentscouts GmbH ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Die Talentscouts GmbH ist anders lautend. Eine von Die Talentscouts GmbH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
- Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde gegenüber der Die Talentscouts GmbH nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA- Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür ist das im Anhang zu diesen AGB befindliche Muster zu benutzen.
- Die Die Talentscouts GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
- Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Die Talentscouts GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
- Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
6 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag hat die individuell (schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte
Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.
(2) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
7 Verzug / außerordentliche Kündigung
- Fristen für die Leistungserbringung durch Die Talentscouts GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Die Talentscouts GmbH eingegangen ist (außer bei Abtretung an das Factoringunternehmen in §5.1) und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Die Talentscouts GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
- Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Die Talentscouts GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
- Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Die Talentscouts GmbH in Verzug, ist Die Talentscouts GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Die Talentscouts GmbH wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
8 Erfüllung - Die Talentscouts GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Die Die Talentscouts GmbH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
- Dem Kunden ist bewusst, dass die Die Talentscouts GmbH bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird Die Talentscouts GmbH innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.
9 Schutzrechte Dritter - Der Kunde gewährleistet, dass Die Talentscouts GmbH überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Die Talentscouts GmbH insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
10 Nutzungsrechte
- Der Kunde erhält auch über die Vertragszeit hinaus weiterhin die Nutzungsrechte in Bezug auf die von Die Talentscouts GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von Die Talentscouts GmbH für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form).
- Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Die Talentscouts GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
- Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Die Talentscouts GmbH über.
- Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
11 Widerrufsrecht - Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute (HGB) besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von der Die Talentscouts GmbH anderweitig eingeräumt.
12 Haftung - Die Talentscouts GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Die Talentscouts GmbH nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
- In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Die Talentscouts GmbH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
13 Datenschutz und Datensicherheit - Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an Die Talentscouts GmbH die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
(2) Sofern Die Talentscouts GmbH für den Kunden Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung) verarbeiten soll, wird darüber eine separat zu vergütende Vereinbarung (schriftlich) zwischen den Parteien getroffen.
14 Schlussbestimmungen
- Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Die Talentscouts GmbH maßgebend.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Die Talentscouts GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Die Talentscouts GmbH.
AGB Stand: 27.03.2020 © Vervielfältigung verboten